Skiunfall im Ausland: Was ist zu beachten?

Wer bei einem Skiunfall verletzt wird oder selbet einen anderen verletzt, für den ist es grundsätzlich gleich, ob dieser Unfall sich in Deutschland oder im Ausland ereignet hat.

Grund hierfür sind die FIS-Regeln (Dazu mehr unter…) Diese Regeln gelten grundsätzlich überall dort auf der Welt, wo Wintersport betrieben wird und es entsprechende Pisten gibt. Nur dort, im sogenannten organisierten Skiraum, gelten diese Regeln, nicht abseits der Piste. Dort ist regelmäßig jeder für sich selbst verantwortlich.

Jedes Gericht auf der Welt kann (und wird) diese Regeln als Grundlage für seine Entscheidungen heranziehen, was Unfälle vom rein materiell-rechtlichen vergleichbar macht.

Dies gilt freilich nicht für die sonstigen, jeweiligen landesspezifischen Regeln, auch wenn etwa die Regelungen im österreichischen ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) dem deutschen BGB sehr ähnlich sind. Die österreichische Zivilprozesordnung ist ebenfalls mit ihrem deutschen Pendant in weiten Zügen vergleichbar, jedoch steckt der Teufel – wie immer- im Detail.

Aus diesem Grund sollte bei einem Verfahren im Unfallland – gleich ob man nun Kläger oder Beklagter ist – immer ein Rechtsanwalt, der im jeweiligen Land zugelassen ist, hinzugezogen werden.

Da die mit Abstand meisten deutschen Wintersportler ihren Winter-Urlaub in Österreich verbringen, sollte man versuchen, einen dort zugelassenen Anwalt zu finden, der Erfahrung mit skirechtlichen Fragestellungen hat.

Da es für viele aber wichtig ist, einen deutschen Rechtsanwalt als Ansprechpartner zu haben, ist die Kooperation eines deutschen und eines österreichischen Rechtsanwalts für einen deutschen Wintersportler sinnvoll: So kann der Kontakt, die Korrespondenz und die materiell-rechtliche (Erst-)Bearbeitung durch einen deutschen Anwalt erfolgen, während der österreichische Kollege seine Kenntniss und Erfahrung mit dem gesamten österreichischem Recht einbringt.

Dass jeder Anwalt, der sich eines solchen Themas annimmt, Erfahrung mit der Thematik haben sollte, ist eigentlich selbstverständlich. Hierbei schadet es auch nicht, wenn der Anwalt selber auf den meisten Skipisten zu Hause ist. Denn gerade die Kenntnis der typischen Bewegungsabläufe – die etwa bei einem Snwoboardfahrer oft ganz anders sind als bei einem Skifahrer – können für die Bewertung eines Unfalls ganz entscheidend sein.

Wichtig ist darüber hinaus ein Versicherungsschutz, der auch die vor-Ort-Behandlung in der Klinik oder beim Arzt abdeckt.