DSGVO – bisher keine Abmahnwelle

13.06.2018

Heute widersetzte sich die SPD der CDU-Forderung nach einem „Stop“ der befürchteten Abmahnwelle, also der massenhaften anwaltlichen  Abmahn-Schreiben auf Grund behaupteter Verstöße gegen die DSGVO.

Sicherlich lässt sich trefflich darüber streiten, ob das (alleinige) Abmahngeschäft eine honorige Betätigung für einen Anwalt ist oder nicht. Gleichwohl können die teilweise berechtigten Abmahnungen etwa wegen Urheberrechtsverstößen oder auf Grund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nicht ohne weiteres mit denen gleichgesetzt werden, um die es hier geht. Denn es ist zum einen noch lange nicht geklärt, ob die Regeln der DSGVO, die primär Menschen und keine Unternehmen schützen sollen, überhaupt im Sinne des Wettbewerbsrechts „abmahnbar“ sind – was nicht zuletzt dadurch bestätigt wird, dass die bisher versendeten DSGVO-Abmahnungen erkennen lassen, wie unsicher sich sogar deren Verfasser sind, ob hierfür denn ein konkreter Rechtsgrund vorliegt oder nicht – zum anderen dürfte es noch Jahre dauern, bis es eine erkennbare Linie in der Rechtsprechung hierzu geben wird –  denn Gerichtsentscheidungen zu diesem Komplex können noch gar nicht vorliegen.

Allerdings empfiehlt es sich nicht, eine Abmahnung, so man sie denn erhalten hat, einfach links liegen zu lassen und gar nicht darauf zu reagieren. Denn, wie bereits mitgeteilt, wurde das Datenschutzrecht am 25.05.2018 nicht neu erfunden: Die DSGVO verbessert zwar die Regeln für den Einzelnen, gleichwohl sind Struktur des Datenschutzes und dessen wesentliche Regeln im Großen und Ganzen unverändert geblieben. Und zum alten Bundesdatenschutzgesetz und daraufhin versandten Abmahnungen gab es eben durchaus schon verschiedene Gerichtsentscheide.

Bislang kann also kaum jemand seriöserweise sagen, wie diese neuen Regeln auszulegen sind, weshalb der Alarmismus der vergangenen Wochen und Monate etwas übertrieben erscheint. Eine seriöse, an das jeweilige Unternehmen oder den Verein angepasste Datenschutz-Beratung mit entsprechender Unterweisung der Mitarbeiter/Mitglieder und einem dazu passenden Verarbeitungsverzeichnis sollte gegen die meisten juristischen Bedrohungen wappnen.