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Kanzlei Pflieger

Kanzlei

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der umfassenden, individuellen und möglichst kostenbewussten Beratung meiner Mandanten.

Diese kann telefonisch, per Email oder bei einem Gespräch erfolgen. Bei umfangreichen oder komplexen Sachverhalten ist aber eine Terminsvereinbarung sinnvoll.

Vorstellung

– Zu meiner Person: Ich verstehe mich als Anwalt, der dem Mandanten eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken gibt, der sich engagiert und dem Mandanten zuhört. Mir ist daran gelegen, Probleme pragmatisch und kostenbewusst zu erledigen.

Zusammenarbeit mit österreichischer Kanzlei (grenzüberschreitend): RA Andreas Köttl, Nonntaler Hauptstraße, A – 5020 Salzburg.

Transparenz ist für mich ein entscheidender Punkt für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ich kann Mandanten nur dann wirksam vertreten, wenn Sie mich rechtzeitig und vollständig über alle Umstände Ihres Anliegens informieren. Dazu brauche ich alle relevanten Unterlagen – und im Einzelfall könnte auch eine Mitarbeit Ihrerseits nötig werden. Damit Sie immer über den Stand des Verfahrens im Bilde sind, sende ich Ihnen die wesentlichen Dokumente automatisch zu, gerne auch per E-Mail, bei hoher Dringlichkeit auch telefonisch.

Rechtsgebiete

– Haftungs- und Schadensersatzrecht, insbesondere bei (Sport-) Unfällen, Geltendmachung von Schmerzensgeld

– IT – und Datenschutzrecht (Beratung im Hinblich auf neue Datenschutzgrundverordnung 2018), Stellung des Datenschutzbeauftragten

– Privates Baurecht

Kostenübersicht

Bei einem Rechtsstreit oder einer außergerichtlichen Auseinandersetzung sind die Kosten ein wesentlicher Faktor. Deshalb sollte sich der Mandant darüber im Klaren sein, ob sich eine Auseinandersetzung lohnt und inwieweit er die wirtschaftliche Risiken tragen kann und will. Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Kosten-Positionen:

Grundsätzlich gibt es für die Berechnung der RA-Gebühren drei Varianten.

– Die gängigste Berechnung ist die nach den gesetzlichen Gebühren, wie sie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Dabei richtet sich die Höhe nach dem sogenannten Gegenstandswert. Geht es beispielsweise um eine Summe von EUR 10.000,00, so fällt zunächst eine Rechtsanwalts-Gebühr von EUR 725,40 netto an.

– Die zweite Möglichkeit ist die Vergütung nach Stunden, bei der mit dem Anwalt eine sogenannte Honorarvereinbarung getroffen wird. Dies kann bei zeitintensiven Verfahren eine faire und interessengerechte Lösung sein.

– Schließlich gibt es auch noch die Option einer Pauschalvereinbarung, was allerdings nur dann sinnvoll ist, wenn der Umfang und die Schwierigkeit des Mandats von Anfang an abschätzbar sind. Diese Vergütungsvariante bietet sich besonders bei längerfristigen Mandatsbeziehungen an, etwa für Firmen oder Selbständige.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Hierfür entstehen Ihnen zunächst keine Kosten, allerdings vorbehaltlich einer erteilten Deckungszusage.

Wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Prozess – sei es als Kläger oder Beklagter – aufzubringen, so gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Auch dies würde ich für Sie übernehmen.

Formulare

Der Einfachheit halber sind hier verschiedene Formulare zum Download verfügbar, mit denen Sie die Voraussetzungen für eine Mandatsbearbeitung  durch meine Kanzlei schaffen können:

Vollmacht (Prozess-, Außergerichtlich)

Erklärung zur Schweigepflichtentbindung

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