Neues Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018

Das neue Datenschutzrecht kommt, und zwar für die ganze EU in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese tritt am 25.05.2018 in Kraft und betrifft nicht nur Unternehmen und Selbstständige mit mehr als neun Mitarbeitern sondern in bestimmten Fällen auch diejenigen mit weniger Angestellten. Letztlich sind in der heutigen Arbeitswelt kaum noch Tätigkeiten vorstellbar, bei denen keine personenbezogen Daten in irgendeiner Form verarbeitet werden – und die damit unter die DSGVO fallen.

Hierbei wird im Vergleich zum alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwar nicht das Rad neu erfunden – gleichwohl gibt es zahlreiche Änderungen im Vergleich zur alten Regelung, neue Datenschutz-Instrumente und auch veränderte Haftungsregeln, insbesondere exorbitant höhere Bußgelder bis in den zweistelligen Millionenbereich (!).

Wichtig ist für die meisten Unternehmen und Selbstständigen, jetzt zu handeln und nicht darauf zu vertrauen, dass schon nichts passiert. Denn ein vernünftiges Datenschutzniveau sollte in der heutigen Zeit nicht nur selbstverständlich sein, sondern schafft auch ganz konkrete Vortiele: Neben dem Wettberwerbsvorteil gegenüber anderen Firmen, die das Thema lax angehen, bedeutet dies auch wesentlich mehr Strukturiertheit, Überschaubarkeit und Transparenz bei sämtlichen unternehmensinternen Vorgängen und Abläufen.

Zusammen mit einer IT-Firma bietet die Kanzlei Pflieger seit 14 Jahren die Datenschutz-Beratung bzw. alles, was damit in Zusammenhang steht an. Durch die enge Zusammenarbeit sind wir in der Lage, Ihnen eine Lösung anzubieten, die sowohl die technischen wie auch die juristischen Anforderungen erfüllt und genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.