So wie im Wintersport die FIS-Regeln, gelten im Prinzip bei (fast) jeder Sportart gewisse Regeln, die neben der Sicherstellung eines Fair-Play auch die Unversehrtheit der Teilnehmer sicherstellen sollen.
Selbst bei kurzem Nachdenken über die Vielzahl – und vor allem Vielfalt – der verschiedenen Sportarten wird klar, dass diese Forderung nicht uneingeschränkt gelten kann. Einmal gibt es verschiedene Sportarten, die vom Kampf geradezu leben oder die ohne den Kampf zweier Kontrahenten gar nicht vorstellbar sind. In erster Linie sind hier natürlich diejenigen Sportarten zu nennen, bei denen der Kampf und die mögliche Beschädigung des Gegners sozusagen systemimmanent ist, also etwa Boxen oder die asiatischen Kampfsportarten.
Hierher gehören aber auch die in Deutschland populären Sportarten wie Fußball, Handball oder Eishockey: Eine Verletzung des Gegners steht zwar nicht im Vordergrund und ist als solche regelmäßig auch nicht beabsichtigt, wird aber billigend in Kauf genommen – der Begriff Blutgrätsche aus dem Fußball dürfte Erklärung genug sein.
Beim Vergleich dieser beiden Gruppen von Sportarten wird augenfällig, dass zumindest ein fahrlässiger Regelverstoß, der zur Verletzung eines anderen Mit-Sportlers führt, nicht in jedem Fall gleichbehandelt werden kann.
Insofern ist es ganz entscheidend, dass bei einer Sport-Verletzung unter Fremdeinwirkung die jeweiligen Regeln der Sportart genau geprüft werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Mit-Sportler, der ebendiese Regel verletzt hat, auch hierfür haften muss.
Theoretisch ist dies bei jeder Sportart denkbar, also auch beim Tischtennis oder anderen Sportarten, bei denen es regelmäßig zu keiner „Feindberührung“ kommt.
Aber vor allem gilt dies natürlich für die allseits beliebten Mannschaftssportarten Fußball, Handball und Eishockey.
Hier solte im Falle eines Falles anwaltlicher Rat gesucht werden.