Das ist in den einzelnen Wintersport-Ländern individuell geregelt. Im – für deutsche Wintersportler – „Haupt-Skiland“ Österreich ist dies es je nach Bundesland unterschiedlich augestaltet: Während etwa in Salzburg, der Steiermark und Oberösterreich Helmpflicht für Skifahrer/Boarder bis zum 15 Lebensjahr gilt, ist dies in den Ländern Tirol und Vorarlberg noch nicht vorgeschrieben. In diesen beiden Bundesländern gibt es noch gar keine Helmpflicht. In Niederösterrich dagegen gibt es eine allgemeine Helmpflicht für alle Skifahrer.
Auch in Italien gilt eine allgemeine Helmpflicht nur für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
In Kroatien und Slowenien gilt die Helmpflicht ebenfalls nur für Skifahrer bis zum 15. Lebensjahr.
Gar keine Helmpflicht gibt es dagegen in der Schweiz, in Frankreich und auch in Deutschland. Allerdings gibt es in diesen Ländern verschiedene Bemühungen von privater wie von staatlicher Seite, das „Helm-Bewusstsein“ zu stärken. Auch in der Rechtsprechnung gab es in den vergangenen Jahren Urteile, in denen Skifahrern ohne Helm bei einem (nicht von ihnen verschuldeten) Kollisionsunfall eine teilweise erhebliche Mitschuld attestiert wurde (s. etwa OLG München, Beschluss vom 25.11.2011, 8 U 3652/11).