Das ist leider nicht pauschal zu beantworten. Zumindest wenn Sie Opfer eines Skiunfalles geworden sind, dürfte die Rechtsschutz-Versicherung in den allermeisten Fällen einspringen.
Es hängt aber letztlich von Ihrem Versicherungstarif ab, ob die Versicherung die Deckung zusagt oder nicht.