Nach einem Skiunfall gilt es zunächst – wie bei jedem anderen Unfall auch – den oder die Verletzten aus der Gefahrenzone zu bringen. Zumindest auf einer sehr steilen Skipiste bedeutet dies, den Verletzten so zu stablisieren, dass er nicht abrutschen kann und – etwa bei einer Engstelle – aus der „Haupt-Fahrspur“ zu bringen. Wegen der Gefahr von Rücken- / Wirbelverletzungen sollte der Verletzte sonst so wenig wie möglich bewegt werden. Vor allem ist darauf zu achten, dass er/sie nicht auskühlt.
Außerdem sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Hierfür werden zwei Ski in Form eines X oberhalb der Unfallstelle in den Schnee gesteckt. Dies wird fast überall auf der Welt als Unfallort-Anzeige verstanden.
Ist der/die Verletzte soweit außer Gefahr, sollte als nächstes die Bergwacht benachrichtigt werden. Für den – heutzutage unwahrscheinlichen – Fall, dass kein Mobiltelefon greifbar ist, muss ein Skifahrer zur Talstation fahren um dort mit der Bergwacht Kontakt aufzunehmen. Dies sollte möglichst derjenige mit der größten Routine sein, damit der Hilfeholer nicht unter dem Eindruck der Ereignisse etwa zu schnell fährt und selbst einen Unfall riskiert.
Folgende Punkte sollten der Bergwacht mitgeteilt werden:
- Wo genau ist der Unfallort?
- Wer meldet den Unfall? Nennen Sie Ihren Namen.
- Halten Sie Ihre Rückrufnummer bereit und bleiben Sie erreichbar. Telefonieren Sie nicht unnötig.
- Was ist genau passiert? Schildern Sie den Unfallhergang.
- Wie viele Personen sind verletzt? Beschreiben Sie Verletzungen. Befragen Sie wenn möglich den Verletzten.
Um bei einem fremdverschuldeten Unfall den erlittenen Schaden geltend zu machen, sollte dann versucht werden, die Personalien aller Beteiligten zu bekommen. Auch die Daten von Zeugen sind hierbei unbedingt zu notieren.
Dann sollte allerdings daruf geachtet werden, dass das Unfallopfer möglichst wohlbehalten in das nächste Krankenhaus gebracht wird.